Glossar
Arbeitszeit beim Betriebsausflug
Planung, Kosten & Recht Auch: Betriebsausflug Arbeitszeit · Teilnahmepflicht Betriebsausflug · Unfallversicherung Betriebsausflug
Arbeitszeit beim Betriebsausflug bezeichnet die Frage, ob die Teilnahme bezahlte Arbeitszeit ist. Eine gesetzliche Regel dazu gibt es nicht: Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder die Anordnung des Arbeitgebers – wer während der regulären Arbeitszeit einlädt, zahlt sie üblicherweise weiter.
Was heißt das für Firmenevents?
Zwei Punkte sparen Diskussionen: Die Teilnahme ist ohne ausdrückliche Anordnung freiwillig, und der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung setzt voraus, dass die Veranstaltung von der Betriebsleitung getragen wird und allen offensteht. Klären Sie beides vorab mit Personalabteilung und Betriebsrat.
Für die Kalkulation: 39 € netto pro Person entsprechen 46,41 € brutto — wie das zum 110-Euro-Freibetrag passt, rechnen wir vor. Weihnachtsfeier planen
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